Das Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-CT richtet sich an asymptomatische Personen mit erhöhtem Lungenkrebsrisiko.

Als zuweisende Praxis prüfen Sie die Voraussetzungen, führen das vorgeschriebene Aufklärungs- und Beratungsgespräch und überweisen geeignete Patientinnen und Patienten an eine Screening-qualifizierte Radiologie.

Ausführliche medizinische Leitlinien und Empfehlungen finden Sie im Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie oder im Leitlinienprogramm Onkologie.

Sie möchten am Screening teilnehmen? Den erforderlichen Wissensnachweis können Sie online erwerben. 

So werden Sie Teil des Screeningnetzwerks

1. Qualifizieren

  • Es werden eine KV-Zulassung und ein Wissensnachweis zur Lungenkrebsfrüherkennung benötigt. Der Wissenserwerb muss gegenüber der zuständigen KV nachgewiesen sein.
  • Es gibt anerkannte Fortbildungen, in der Regel als Online-eLearning verfügbar.
  • Nach dem Nachweis haben Sie die Berechtigung zur Abrechnung der relevanten GOPs.
  • Verschiedene Anbieter bieten kostenfreie Angebote an. 

2. Teilnahmevoraussetzungen ihrer Patientinnen und Patienten prüfen

  • Alter 50–75 Jahre
  • Mindestens 15 Packungsjahre
  • Mindestens 25 Jahre durchgehend geraucht
  • Aktuell oder ehemals stark rauchend; Rauchpausen innerhalb des mindestens 25-jährigen Rauchzeitraums nicht länger als 10 Jahre.
  • Keine Thorax-CT in den letzten 12 Monaten

3. Überweisen

Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die Überweisung mit dem erforderlichen Bericht an eine für die Lungenkrebs-Früherkennung qualifizierte Radiologie.

  • Röntgeninstitut Düsseldorf – Heerdt
  • Radiologikum Krefeld
  • ZRN Dormagen & Grevenbroich

4. Abrechnung

  • Die Beratungs- und Berichtsleistungen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in voller Höhe vergütet und sind damit extrabudgetär.
  • Die jeweils aktuellen Vergütungswerte und die vollständigen Abrechnungsbestimmungen sind direkt bei der KBV einsehbar.

Screening-Anspruch prüfen

Kontakt und Terminkoordinierung

Janine Ahrweiler

Chefarztsekretärin

Johanna Etienne Krankenhaus

02131 529 54526
j.ahrweiler@augustinusgruppe.de

Wir beantworten Ihre Fragen

Wie berechne ich Packungsjahre korrekt?

Packungsjahre = (Zigaretten pro Tag ÷ 20) × Anzahl der Rauchjahre

Beispiel: 20 Zigaretten/Tag über 25 Jahre = 25 Packungsjahre. Voraussetzung sind mindestens 15 Packungsjahre.

Wer übernimmt bei einem auffälligen Befund die weiterführende Versorgung?

Bei einem auffälligen Befund erfolgt zunächst die vorgesehene Zweitbefundung. Abhängig vom Ergebnis wird eine Kontrolluntersuchung empfohlen oder die weiterführende diagnostische Abklärung eingeleitet. Bei abklärungsbedürftigen Befunden übernimmt die St. Augustinus Gruppe die Koordination der weiteren Versorgung. Sie als zuweisende Praxis sind eingebunden und erhalten alle relevanten Befunde.